Unser Betrieb arbeitet auf Grundlage eines Qualitätssicherungssystems, das ohne Beanstandung durch die Zertifizierungsstelle des RW TÜV verifiziert wurde. Dieser hohe Qualitätsstandard ist uns eine Verpflichtung gegenüber unseren Kunden. Regelmäßig wiederkehrende Überprüfungen / Audits sorgen für gleichbleibende Qualität.
Die mit diesem Logo gekennzeichneten Teile werden grundsätzlich mit Gutachten ausgeliefert. Die mit Teilegutachten genehmigten Komponenten können nicht nur durch den TÜV, sondern auch von anderen Prüforganisationen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Diese Gutachten (Festigkeitsgutachten - Technischer Bericht) können als Arbeitsgrundlage für den Sachverständigen bei einer Abnahme nach § 21 in der jeweiligen Prüfstelle (Alte Bundesländer - TÜV / Neue Bundesländer - Dekra) dienen. Teilweise verfügen die Teile (z.B. Scheinwerfer) auch über vom Hersteller angebrachte Kennzeichnungen, welche die Eintragung ermöglichen.
Achtung: Die mit dem "NO TÜV" Logo gekennzeichneten Teile dürfen im Geltungsbereich der StVZO nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden. Verwendung ausschließlich für Rennsport und Export!